Staatliche Hilfen begrenzt
Das Sterbegeld, das Hinterbliebene einst von der gesetzlichen Krankenkasse bekamen, gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Damit ist eine wichtige Stütze für den Trauerfall weggebrochen. Lediglich die Angehörigen von Beamten können zum Teil noch mit einer Sterbeleistung vom Dienstherrn rechnen. Für die breite Masse hilft das aber auf keinen Fall. Auch wenn die gesetzliche Rentenkasse hinterbliebenen Ehepartnern mit dem Sterbevierteljahr hilft, sind die privaten Sterbeversicherungen im Vergleich zu jeder anderen Form der Absicherung eine viel bessere Wahl. Denn sie sind die einzigen Policen, die tatsächlich auf das Risiko hoher Ausgaben für die Beisetzung ausgerichtet sind.
Alternativen engen ein
Eine private Unfallversicherung zum Beispiel übernimmt ebenfalls die Kosten für eine Beisetzung. Das Portal für Sterbevorsorge, http://www.sterbeversicherung.com/, betont, dass dafür jedoch der Tod durch einen Unfall oder dessen Folgen eingetreten sein muss. Damit ist der Schutz einer privaten Unfallpolice begrenzt. Die gesetzliche Unfallversicherung, in die Arbeitgeben für Arbeitnehmer einzahlen, schränkt ihren Schutz ebenfalls ein. Positiv zu bewerten ist, dass es Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse gibt, wenn ein Arbeitnehmer in Folge eines Arbeitsunfalls stirbt. Auch beim Tod aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit stehen hinterbliebene Angehörige nicht allein da. Dennoch muss eine komplexe Absicherung gegen hohe Aufwendungen für Beerdigungen weiter gefasst werden.
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