NotHilfePass
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NOTFALLVORSORGE IM ZUSAMMENHANG MIT PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT UND SORGERECHTSVERFÜGUNG

Wer entscheidet für Sie und Ihre Kinder wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder sonstige Umstände handlungsunfähig werden,
keine Vorsorge getroffen haben bzw. Ihre bereits vorhandenen Vorsorgedokumente Im Notfall nicht zeitnah zur Verfügung stehen?
Ihr Leben ist zu kostbar, um es dem Zufall zu überlassen!
Eine Patientenverfügung, oft auch Patientenvollmacht, Gesundheitsvollmacht oder Patiententestament (wird oft in Verbindung mit dem Sterben gesehen) genannt, sollte von einem Anwalt oder Notar erstellt werden.
Formulare oder Vordrucke, die man kostenlos erhalten kann, sind oft ungeeignet, da sie vorgefertigte Mustertexte enthalten und somit nicht individuell formuliert sind.
Eine Patientenverfügung sollte stets mit dem dazugehörigen Notfallservice und einem Notfallpass gekoppelt sein, so dass Sie auch ohne Ihr Zutun zeitnah den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, vorliegt, damit entsprechend Ihres Willens verfahren werden kann.
Bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht, häufig auch nur als Vorsorgeverfügung bezeichnet und die oft mit einer Betreuungsverfügung verwechselt wird, können schnell Fehler passieren. Das kann dazu führen, dass der Bevollmächtigte falsche bzw.  keine Rechte hat oder sogar einer Haftung unterliegt. Die Erstellung sollte deshalb am besten von Spezialisten (Anwalt, Notar) erfolgen. Bei der Verwendung von Formularen oder Vordrucken kann man sich nicht immer auf die Rechtssicherheit der Formulierungen verlassen. Auch eine Vorsorgevollmacht sollte stets mit dem dazugehörigen Notfallservice und einem Notfallpass gekoppelt sein, so dass Sie auch ohne Ihr Zutun zeitnah den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, vorliegt, damit Ihr Bevollmächtigter entsprechend Ihres Willens handeln kann.
Die Verwendung von Mustern für Sorgerechtsverfügungen ist sehr beliebt. Leider weiß kaum jemand, dass eine Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfasst werden muss und somit Formulare schon deshalb unwirksam sind.
Damit bei der Formulierung alles berücksichtigt wird, was rechtlich notwendig ist und im Interesse der eigenen Kinder keine Fehler passieren, sollte man sich an Spezialisten (Anwalt, Notar) wenden.
Auch bei diesem Dokument sollte gewährleistet sein, dass es ohne Ihr Zutun den Stellen, die Entscheidungen treffen müssen, zeitnah zur Verfügung steht, damit entsprechend Ihres Willens für Ihre minderjährigen Kinder gehandelt werden kann.

Ihr Leben ist zu kostbar, um es dem Zufall zu überlassen!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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