Mit einer Vollmacht und Patientenverfügung Vorsorge für den Ernstfall treffen.

Manchmal braucht es nur Sekunden, um ein ganzes Leben zu verändern. Das Alter spielt dabei keine Rolle – jeder kann in die Situation kommen, dass es ihm unmöglich wird, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Tritt Handlungsunfähigkeit ein und es ist nicht mehr möglich, u.a. finanzielle, geschäftliche oder auch medizinische Angelegenheiten selbst auszuführen, kann sich der glücklich schätzen, der sich bei Zeiten um die nötige Vorsorge gekümmert hat. Nahe Verwandtschaft sowie Ehe begründen kein gesetzliches Vertretungsrecht, dies ist ein vorherrschender Irrtum. Wer umgehen möchte, dass für ihn ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, kann stattdessen relevante Regelungen durch eine Vorsorgevollmacht vornehmen. So können Sie sicherstellen, dass eine Vertrauensperson in Ihrem Namen tätig wird und auch wirklich in Ihrem Sinne handelt.

Andernfalls wird ein Betreuer durch das Gericht bestellt. Relevant wird in einem solchen Fall auch eine Patientenverfügung, mit der Sie eine wichtige medizinische Vorsorge treffen. So obliegt es Ihnen selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen getroffen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie sich selbst später einmal nicht mehr dazu äußern können sollten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie, wie sich eine Vorsorgevollmacht etwa für die Bereiche Pflegebedürftigkeit, Vermögen oder auch Gesundheit auswirken kann.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch heute umfassend in Sachen Absicherung und Vorsorge beraten zu lassen – kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch!